Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Gutachten und Beratungen, die von Wertingenieur Bergmann, im Folgenden als "Wertingenieur" bezeichnet, erbracht werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Wertingenieur Bergmann hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Auftragserteilung
(1) Der Wertingenieur erbringt seine Leistungen gemäß den anerkannten Standards und Methoden der Immobilienbewertung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachters.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers und wird in einem schriftlichen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Die Auftragserteilung erfolgt durch den Auftraggeber schriftlich, textlich oder mündlich.
(2) Mit der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Wertingenieur Bergmann bei der Erfüllung seiner Leistungen angemessen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die zeitnahe Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Informationen, Unterlagen und Zugangsmöglichkeiten zu der zu bewertenden Immobilie sowie die Verschaffung des Zugangs zu der zu bewertenden Immobilie.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle relevanten Sachverhalte wahrheitsgemäß und vollständig darzulegen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig nach, kann dies Auswirkungen auf die Fristen und den Leistungsumfang haben. Etwaige Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die hierdurch entstehen, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
(4) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen zur Erstellung des Gutachtens vorliegen und stellt Wertingenieur Bergmann von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nichterfüllung dieser Pflichten ergeben.
§ 5 Honorar
(1) Das Honorar für die Leistungen des Wertingenieurs entspricht dem vereinbarten Honorar. Ist kein Honorar vereinbart, richtet es sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und wird auf Basis der für einen solchen Auftrag typischen Stundenanzahl mit dem Stundensatz für Ingenieure und dem Stundensatz aus der JVEG berechnet.
(2) Das Honorar ist vom Auftraggeber gemäß den vereinbarten Zahlungsmodalitäten zu entrichten.
(3) Bei Rücktritt vom Auftrag durch den Auftraggeber können dem Auftraggeber Stornogebühren in Rechnung gestellt werden. Diese umfassen bereits geleistete Arbeitsstunden nach dem Stundensatz der JVEG sowie getätigte Auslagen.
§ 6 HAFTUNG
(1) Die Haftung des Wertingenieurs ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Die Haftung ist zudem auf die Höhe des Honorars begrenzt. Bei Nichtigkeit von dem ersten Satz ist die Haftung hilfsweise auf die Höhe des Gutachtenwerts begrenzt.
(3) Sämtliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren binnen eines Jahres nach Erbringung der Leistung.
§ 7 DATENSICHERHEIT
Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 356 Abs. 5 BGB, wenn der Kunde, der Verbraucher ist, ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Auftrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll.
§ 8 ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher ihnen im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen und Daten. Für den Umgang mit den Daten des Auftraggebers ist die Datenschutzerklärung maßgeblich.
§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.