Verkehrswertgutachten
Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird gemeinhin als Wertermittlungsnachweis anerkannt. Zur Ermittlung des Verkehrswerts gibt es drei gesetzlich festgelegte Verfahren. Diese sind das Ertragswert-, das Vergleichswert- und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird davon ausgegangen, dass die Immobilie so viel Wert ist wie am Markt dafür aktuell gezahlt wird. Um diesen Wert festzustellen, wird aus den zentral hinterlegten Kaufpreissammlungen abgefragt, zu welchen Preisen ähnliche Immobilien in letzter Zeit verkauft wurden. Diese Daten werden validiert und nach dem Aussortieren von Ausreißern kann der Vergleichswert errechnet werden.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren betrachtet eine Immobilie wie eine Finanzanlage. Die von der Immobilie in Zukunft zu erwartenden Erträge werden auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Dazu wird der Liegenschaftszinssatz herangezogen.
Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren wird der Wert der baulichen Substanz sowie des Grundstücks betrachtet. Die Summe dieser beiden Faktoren wird mit einem Marktanpassungsfaktor multipliziert.